Hinweise zu Prüfungsleistungen
Scheinerwerb und Prüfungen
Studienleistungen und (Modul-) Prüfungen werden in den Seminaren durch Klausuren, Referate oder Hausarbeiten erworben. Bitte lesen Sie diesbezüglich unseren Leitfaden für die Präsentation und schriftliche Ausarbeitung eines Referates sowie Anhaltspunkte für die Beurteilungskriterien durch.
Damit Sie nachvollziehen können, nach welchen Kriterien die Bewertung erfolgt bzw. welche Notenstufen welchen Anforderungen entsprechen, können Sie hier die Bewertungstaxonomie der Politikwissenschaft nachlesen.
Hinweise zu sog. „4,0-Bescheinigungen“
Im Fach Politikwissenschaft werden prinzipiell keine „4,0-Bescheinigungen“ (d.h. vorläufige, aber nicht rechtsverbindliche, Bestätigungen für das Bestehen einer Prüfungsleistung) ausgestellt.
Ebenfalls gilt die jeweilige in den Prüfungsordnungen angegebene Korrekturfrist, auch wenn diese je nach sonstiger Kapazität häufig nicht ausgeschöpft wird.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihres Studienverlaufs.
Hinweise zu Klausuren mit Vorlesungsbezug
Klausurfragen beziehen sich stets auf den Inhalt der aktuellsten Iteration der Vorlesung (i.d.R. also auf die Vorlesung aus demselben Semester). Sollten Sie also die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt schreiben wollen, machen Sie sich zur Vorbereitung mit dem jeweils aktuellen Foliensatz vertraut.
Hinweise zu Hausarbeitsfristen
Die Frist zur Abgabe von Hausarbeiten liegt generell am jeweils letzten Tag des Semesters, in dem die Hausarbeit von Ihnen im BOSS angemeldet wurde (31.03./30.09.), 23:59 Uhr. Eine zu späte Abgabe wird als nicht bestanden gewertet. Sollten Sie Ihre Prüfungsleistung nicht rechtzeitig angemeldet haben, ist eine Nachmeldung nicht möglich. Sie können nach erfolgter Anmeldung dann Ihre Leistung zur nächsten Abgabefrist einreichen.
Einzelne Studiengänge (insbesondere Lehramt Sachunterricht) können von dieser generellen Regel abweichen; die Abweichungen sind dann aber in der entsprechenden Prüfungsordnung dokumentiert.
Beachten Sie grundsätzlich die Vorgaben Ihrer jeweils gültigen Prüfungsordnung sowie Modulhandbücher und ggf. Nebenfachvereinbarungen.