Hinweise zu Prüfungsformalitäten
Hinweise zu Prüfungsanmeldungen
Die korrekte Prüfungsanmeldung im BOSS-System obliegt prinzipiell der Eigenverantwortlichkeit der Studierenden.
Die Zusage zur Referatsübernahme gilt als Prüfungsanmeldung, auch wenn das BOSS-System zu diesem Zeitpunkt noch nicht freigeschaltet ist. Sollten Sie vom Referat zurücktreten wollen, gelten die entsprechenden Fristen (s.u.).
Hinweise zu Prüfungsabmeldungen
Für die Abmeldung von Prüfungen gelten grundsätzlich folgende Regeln:
Mit ärztlichem Attest ist eine Abmeldung jederzeit möglich.
Ohne ärztliches Attest gelten die in der für Sie maßgeblichen Prüfungsordnung festgelegten Fristen.
Insbesondere bedeutet dies, dass unentschuldigtes Nicht-Erscheinen zum Referat als „nicht bestanden“ gewertet und auch so verbucht wird.
Hinweise zu technischen Problemen
Wenn Sie bei BOSS technische Probleme feststellen, melden Sie sich bitte frühzeitig (d.h. innerhalb der laufenden Fristen) unter Angabe Ihres Studiengangs und am besten mit Screenshots der aufgetretenen Probleme bei den entsprechenden Ansprechpersonen. Nur so können wir gewährleisten, schnell weiterzuhelfen und alle Studierenden gleichermaßen zu berücksichtigen.
Für allgemeine Anfragen können Sie sich immer an die Studienfragenadresse der Politikwissenschaft wenden.
Hinweise zu sog. „4,0-Bescheinigungen“
Im Fach Politikwissenschaft werden prinzipiell keine „4,0-Bescheinigungen“ (d.h. vorläufige, aber nicht rechtsverbindliche, Bestätigungen für das Bestehen einer Prüfungsleistung) ausgestellt.
Ebenfalls gilt die jeweilige in den Prüfungsordnungen angegebene Korrekturfrist, auch wenn diese je nach sonstiger Kapazität häufig nicht ausgeschöpft wird.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihres Studienverlaufs.
Hinweise zu Klausuren mit Vorlesungsbezug
Klausurfragen beziehen sich stets auf den Inhalt der aktuellsten Iteration der Vorlesung (i.d.R. also auf die Vorlesung aus demselben Semester). Sollten Sie also die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt schreiben wollen, machen Sie sich zur Vorbereitung mit dem jeweils aktuellen Foliensatz vertraut.
Hinweise zu Hausarbeitsfristen
Die Frist zur Abgabe von Hausarbeiten liegt generell am jeweils letzten Tag des Semesters, in dem die Hausarbeit von Ihnen im BOSS angemeldet wurde (31.03./30.09.), 23:59 Uhr. Eine zu späte Abgabe wird als nicht bestanden gewertet. Sollten Sie Ihre Prüfungsleistung nicht rechtzeitig angemeldet haben, ist eine Nachmeldung nicht möglich. Sie können nach erfolgter Anmeldung dann Ihre Leistung zur nächsten Abgabefrist einreichen.
Einzelne Studiengänge (insbesondere Lehramt Sachunterricht) können von dieser generellen Regel abweichen; die Abweichungen sind dann aber in der entsprechenden Prüfungsordnung dokumentiert.
Beachten Sie grundsätzlich die Vorgaben Ihrer jeweils gültigen Prüfungsordnung sowie Modulhandbücher und ggf. Nebenfachvereinbarungen.
Dortmund, 20.02.2024
Ihr Team der Politikwissenschaft