Überführung in die aktuellen BA-Lehramtsstudiengänge (LABG 2022): HRSGe + GyGe
Mit dem Ende des Sommersemesters 2026 laufen folgende Studiengänge aus:
- Bachelor GyGe LABG 2009
- Bachelor GyGe LABG 2016
- Bachelor HRSGe LABG 2016
Sie müssen Ihr Studium anschließend gemäß den aktuellen Prüfungsordnungen HRSGe LABG 2022 oder GyGe LABG 2022 fortsetzen. Die Umschreibung in die neuen Studiengänge erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert Ihre aktive Mitwirkung.
Sie können sich ab dem 13. Mai 2026 umschreiben lassen und somit Ihre Leistungen im Sommersemester 2026 schon nach der Prüfungsordnung LABG 2022 erbringen. Spätestens vor der Prüfungsphase des Wintersemesters 2026/2027 (d. h. bis Januar 2027) sollte die Umschreibung erfolgt sein, damit Sie sich in BOSS wie gewohnt zu den Prüfungen anmelden können.
Das Verfahren für die Umschreibung läuft wie folgt:
1. Laden Sie das Formular zur Auflistung und Zuordnung Ihrer bisherigen Leistungen herunter, füllen Sie es vollständig und korrekt aus und unterschreiben Sie dieses. Eine als Beispiel ausgefüllte Tabelle finden Sie hier: Beispieltabelle
2. In diesen Tabellen zur Anerkennung können Sie nachsehen, für welche Leistungen nach LABG 2022 Sie Ihre bereits erbrachten Leistungen anrechnen lassen können:
3. Reichen Sie für alle im Formular gelisteten Leistungen entsprechende Nachweise ein (z. B. das Transcript of Records aus BOSS oder unterschriebene Scheine). Alle Unterlagen müssen digital ausgefüllt, unterschrieben und per Mail eingereicht werden.
4. Bitte benennen Sie die Dokumente nicht um!
5. Senden Sie alle Unterlagen gemeinsam (Formular zur Überführung + Nachweise) an bossphilosophie.ht@tu-dortmund.de.
Wichtig:
Fehlversuche bei Modulprüfungen werden angerechnet. Das bedeutet, dass Sie diese in die neue Prüfungsordnung übernehmen und nur noch die verbleibende Anzahl an Prüfungsversuchen zur Verfügung haben.
Ausnahme:
Sollten Sie sämtliche Prüfungsleistungen in der Philosophie (Studienleistungen + Modulprüfungen) – außer der Bachelorarbeit –bereits jetzt oder mit dem Ende des Sommersemesters 2026 abgeschlossen haben, ist keine Überführung in die Prüfungsordnung LABG 2022 erforderlich. In diesem Fall haben Sie den Fachabschluss Philosophie bereits erworben und müssen nichts weiter unternehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Swaantje Siebke: bossphilosophie.ht@tu-dortmund.de.








